Zum Inhalt springen
Welt am Draht

Erklärung zur Barrierefreiheit

Dieses Magazin soll für alle lesbar, hörbar und bedienbar sein.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für blog.weltamdraht.org in der deutschen und englischen Fassung.

Rechtlicher Rahmen

Nach unserem Verständnis unterliegt ein privat betriebenes Magazin ohne Verkauf oder kostenpflichtige Dienste nicht den Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Wir geben diese Erklärung freiwillig ab und orientieren uns am Aufbau nach BITV 2.0 und EN 301 549. Unser Ziel ist WCAG 2.2 Stufe AA. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar. Ein externer Prüfbericht liegt noch nicht vor.

Was umgesetzt ist

  • Sprunglink zum Hauptinhalt, sichtbare Fokusrahmen und vollständige Bedienung per Tastatur.
  • Semantische Seitenbereiche, eine durchgängige Überschriftenstruktur und Sprachauszeichnung für Deutsch und Englisch.
  • Tippflächen von mindestens 44 px und Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren".
  • Helles und dunkles Farbschema, standardmäßig nach Systemeinstellung.
  • Einstellbare Schriftgröße und Zeilenabstand in Artikeln, nur im eigenen Browser gespeichert.
  • Alternativtexte und Bildnachweise für alle Bilder.
  • Video mit Untertiteln und vollständigem, anklickbarem Transkript.
  • Code-Blöcke mit Zeilennummern, seitlichem Scrollen und Kopierfunktion.
  • Externe Inhalte erst nach ausdrücklicher Zustimmung (Zwei-Klick-Lösung).

Bekannte Einschränkungen

  • Eine Prüfung durch eine externe Stelle oder durch Nutzende assistiver Technik hat noch nicht stattgefunden.
  • Inhalte werden nicht in Leichter Sprache oder Gebärdensprache angeboten.
  • Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. die Karte) liegen nach dem Laden außerhalb unserer Kontrolle.
  • Schrift in Coverbildern oder Montagen ist nicht maschinenlesbar; Alternativtexte beschreiben die Bilder.
  • Nicht alle Beiträge liegen in beiden Sprachen vor.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.11.2026 als Selbstbewertung auf Grundlage automatisierter und manueller Prüfungen im Browser erstellt.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, möchten wir davon erfahren. Die Kontaktangaben wurden bewusst nicht erfunden; sie werden vom Herausgeber vor der Veröffentlichung ergänzt.

Durchsetzungsverfahren

Soweit das BFSG anwendbar ist, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Für öffentliche Stellen des Bundes steht die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zur Verfügung. Beides gilt für diese Website nur, soweit sie in den jeweiligen Anwendungsbereich fällt.